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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2005 - L 13 B 6/04 SB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14817
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2005 - L 13 B 6/04 SB (https://dejure.org/2005,14817)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.10.2005 - L 13 B 6/04 SB (https://dejure.org/2005,14817)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - L 13 B 6/04 SB (https://dejure.org/2005,14817)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Kostengrundentscheidung nach angenommenem Teil-Anerkenntnis und Rücknahme der Klage im Übrigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 193 Abs. 1 SGG; § 93 ZPO; § 156 VwGO
    Neufeststellung eines Grades der Behinderung (GdB) wegen hinzugetretener Schäden; Kostengrundentscheidung nach angenommenem Teil-Anerkenntnis und Rücknahme der Klage im Übrigen; Eintritt der wesentlichen Änderung der Verhältnisse erst im Klageverfahren; Abstellung auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neufeststellung eines Grades der Behinderung (GdB) wegen hinzugetretener Schäden; Kostengrundentscheidung nach angenommenem Teil-Anerkenntnis und Rücknahme der Klage im Übrigen; Eintritt der wesentlichen Änderung der Verhältnisse erst im Klageverfahren; Abstellung auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kostenentscheidung bei Anerkenntnis des Beklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abschluss des sozialgerichtlichen Verfahrens durch Anerkenntnis, Grundentscheidung über Kosten

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2005 - L 13 B 6/04
    In erster Linie ist danach der Verfahrensausgang bzw. der mutmaßliche Verfahrensausgang maßgebend, so dass im Zweifel der die Kosten trägt, der unterliegt (vgl. BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 2 und Nr. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2002 - L 10 B 30/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2005 - L 13 B 6/04
    Über die Kriterien, nach denen die o. g. Grundsätze gegeneinander abzugrenzen sind, bestehen in der Literatur (vgl. dazu Nachweise bei Meyer-Ladewig/Leitherer, SGG, 8. Aufl., § 193 Rn. 12c) und in der Rechtsprechung der Sozial- und Landessozialgerichte unterschiedliche Auffassungen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Breithaupt 1996, 777; LSG Schleswig-Holstein, Breithaupt 1997, 576; Bayerisches LSG, Breithaupt 1998, 454 und 948, in neuerer Zeit: LSG Nordrhein-Westfalen vom 4.2.2002 - L 10 B 30/01 -, veröff.
  • VG Halle, 20.06.2001 - 2 B 36/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2005 - L 13 B 6/04
    - LSG Bremen vom 4.3.2002 - L 2 B 36/01 RA - LSG Niedersachsen-Bremen vom 14.10.2004 - L 13 B 19/03 - und vom 9.2.2005 - L 9 B 34/04 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 9 B 34/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2005 - L 13 B 6/04
    - LSG Bremen vom 4.3.2002 - L 2 B 36/01 RA - LSG Niedersachsen-Bremen vom 14.10.2004 - L 13 B 19/03 - und vom 9.2.2005 - L 9 B 34/04 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2007 - L 13 B 2/06
    Vielmehr muss das Gericht alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigen; dabei kann das Gericht beispielsweise auch auf das so genannte Veranlassungsprinzip, also die Gründe für den Anlass der Klageerhebung, abstellen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 13 B 6/04 SB, Beschluss vom 24. Oktober 2005, V. n. b.).

    Bei kontinuierlichen gesundheitlichen Entwicklungen erweist sich vielfach der nun in einem Teilanerkenntnis zugrunde gelegte Zeitpunkt als "gegriffenes" Datum, das einem gewissen faktischen Beurteilungsspielraum unterliegt (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 13 B 6/04 SB, Beschluss vom 24. Oktober 2005, Nr. 2 b).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2007 - L 13 B 4/06
    Hierbei sind insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage, aber auch die Gründe für die Erhebung der Klage und die Erledigung zu prüfen (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.10.2005, Az. L 13 B 6/04 SB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2006 - L 13 B 7/06
    Dann sind die Kosten in der Regel nach dem Maße des Erfolges zu teilen (vgl. hierzu grundlegend: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. Oktober 2005, Az. L 13 B 6/04 SB, zitiert nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2007 - L 13 B 5/06
    Dann sind die Kosten in der Regel nach dem Maße des Erfolges zu teilen (vgl. hierzu grundlegend: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. Oktober 2005, Aktenzeichen L 13 B 6/04 SB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2007 - L 13 B 3/06
    Hierbei sind insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage, aber auch die Gründe für die Erhebung der Klage und die Erledigung zu prüfen (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.10.2005, Az. L 13 B 6/04 SB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2006 - L 13 B 3/06
    Denn nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 24. Oktober 2005, Az. L 13 B 6/04 SB) sei eine Teilquote zu berücksichtigen, wenn wegen offen gebliebener Tatsachenfragen (oder schwieriger Rechtsfragen) bei der im Rahmen der Kostenentscheidung gebotenen summarischen Prüfung nicht eindeutig zu klären sei, ob der ursprünglich erhobene Anspruch ganz oder teilweise berechtigt gewesen sei oder nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2011 - L 13 B 7/08
    Da es sich bei der nach § 193 Abs. 1 Satz 1 SGG zu treffenden Ermessensentscheidung um eine Billigkeitsentscheidung handelt, bei der alle Umstände des Einzelfalls in die Entscheidungsfindung einbezogen werden können, besteht zwischen den genannten Kriterien ein Rangverhältnis nicht, insbesondere ist nicht etwa nur und vornehmlich auf die Erfolgsaussichten der Klage, den mutmaßlich Verfahrensausgang, abzustellen (Senat, Beschl. vom 24. Oktober 2005 - L 13 B 6/04 SB - juris Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2011 - L 13 B 18/08
    Da es sich bei der nach § 193 Abs. 1 Satz 1 SGG zu treffenden Ermessensentscheidung um eine Billigkeitsentscheidung handelt, bei der alle Umstände des Einzelfalls in die Entscheidungsfindung einbezogen werden können, besteht zwischen den genannten Kriterien ein Rangverhältnis nicht, insbesondere ist nicht etwa nur und vornehmlich auf die Erfolgsaussichten der Klage, den mutmaßlich Verfahrensausgang, abzustellen (Senat, Beschl. vom 24. Oktober 2005 - L 13 B 6/04 SB - juris Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2011 - L 13 B 31/08
    Da es sich bei der nach § 193 Abs. 1 Satz 1 SGG zu treffenden Ermessensentscheidung um eine Billigkeitsentscheidung handelt, bei der alle Umstände des Einzelfalls in die Entscheidungsfindung einbezogen werden können, besteht zwischen den genannten Kriterien ein Rangverhältnis nicht, insbesondere ist nicht etwa nur und vornehmlich auf die Erfolgsaussichten der Klage, den mutmaßlich Verfahrensausgang, abzustellen (Senat, Beschl. vom 24. Oktober 2005 - L 13 B 6/04 SB - juris Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 13 B 141/07
    Da es sich bei der nach § 193 Abs. 1 Satz 1 SGG zu treffenden Ermessensentscheidung letztlich um eine Billigkeitsentscheidung handelt, bei der alle Umstände des Einzelfalls in die Entscheidungsfindung einbezogen werden können, besteht zwischen den genannten Kriterien nicht ein Rangverhältnis, insbesondere ist nicht etwa nur und vornehmlich auf die Erfolgsaussichten der Klage - also den mutmaßlichen Verfahrensausgang - abzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 24. Oktober 2005 - L 13 B 6/04 SB - in juris, Rdn 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2009 - L 14 B 9/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2007 - L 13 B 11/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2006 - L 13 SB 13/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 13 B 14/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 5 SB 173/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2007 - L 13 B 13/05
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